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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns
und unseren Kunden geschlossenen Vertrages. Etwaige Geschäftsbedingungen
des Käufers, die den vorstehenden Geschäftsbedingungen zuwiderlaufen, wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns
und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen
werden, bedürfen der Schriftform.
2. Angebote und Vertragsschluss
Produktmuster und Prospekte stellen lediglich unverbindliche Anschauungsunterlagen
dar und gelten hinsichtlich Analyse und Eigenschaften nur als annähernd.
Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen,
die sich aus dem technischen Fortschritt ergeben oder im Interesse der Leistungsfähigkeit
sachdienlich erweisen.
3. Preise
Sind Festpreise vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung
der Preise vor, wenn sich nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung durch höhere
Gewalt, Rohstoff- oder Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen,
Verkehrsstörungen oder Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung
Kostenfaktoren ändern, soweit dies tatsächlich Auswirkungen auf
unsere Kosten hat. Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist die Fracht,
Verpackung und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese werden jeweils
gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferung
Die von uns genannten Termine und Fristen sind keine Fixtermine, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Höhere Gewalt berechtigt uns, die
Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit
hinauszuschieben, oder, wenn die Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, unmöglich oder wesentlich erschwert wurde, vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhersehbare
Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, unvorhersehbare Ereignisse,
soweit diese nicht von uns zu vertreten sind. Der Ausfall eines Lieferanten
berechtigt uns nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ein konkretes
Deckungsgeschäft abgeschlossen, aber ebenfalls nicht erfüllt wurde.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht
eine Teillieferung oder Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist. Wir haften
wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug nur, wenn die Nichterfüllung oder Lieferverzug
auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Soweit wir danach haften, ist die
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Lieferung erfolgt ab der jeweiligen Auslieferungsstelle, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Unsere Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Käufers,
wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
5. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen nach erfolgter Lieferung
mit ihrem Zugang beim Kunden sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit nach, so gerät er ohne weitere Aufforderung zur Leistung in Verzug.
Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Aufrechnung und Zurückbehaltung ist lediglich mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Handelt es sich bei dem Kunden
nicht um einen Unternehmer nach den Vorschriften des HGB oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, wird ein dem Kunden zustehendes Zurückbehaltungsrecht,
soweit es auf demselben Vertragverhältnis beruht, von der vorerwähnten
Einschränkung nicht erfasst.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir - unbeschadet sonstiger Rechte -
berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB in der jeweiligen geltenden
Fassung zu verlangen. Wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen, sind wir berechtigt, für ausstehende
Lieferungen Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer nach den Vorschriften des
HGB, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, erlischt der Eigentumsvorbehalt
erst, wenn alle (Saldo-)Forderungen, die uns, gleich aus welchem
Rechtsgrund, aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden jetzt oder künftig
zustehen, erfüllt sind. Verarbeitung, Einbau oder Umbildung erfolgen stets für uns als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das Eigentum durch Verbindung
oder Verarbeitung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde
verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum
zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seiner Zahlungsverpflichtung
nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir geben die abgetretene Forderung
für den Fall frei, dass der realisierbare Wert der voraus abgetretenen Forderungen
den gesicherten Anspruch um mehr als 10 % übersteigt. Der Käufer
ermächtigt uns, die an uns abgetretenen Forderungen in unserem Namen zu
Lasten des Käufers einzuziehen. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Sollte dies der Fall sein, so können wir verlangen, dass der Käufer die
abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die
Abtretung mitteilt. Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
7. Gewährleistung
Der Käufer hat, soweit er Unternehmer nach den Vorschriften des HGB ist oder
juristische Person des öffentlichen Rechts, zu prüfen, ob die gelieferte Ware
einwandfrei ist und gegebenenfalls durch eine Probeverarbeitung festzustellen, ob
sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Reklamationen und Mängelrügen
werden dementsprechend nur anerkannt, wenn sie unverzüglich nach
Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdekkung,
spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort,
schriftlich oder per Telefax bei uns erfolgen. Der Käufer hat, soweit er nicht Unternehmer
nach den Vorschriften des HGB oder juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, die Ware ebenfalls zu prüfen und gegebenenfalls durch eine Probeverarbeitung
festzustellen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.
Reklamation und Mängelrüge werden bei offenen Mängeln dementsprechend nur
anerkannt, wenn sie spätestens zwei Wochen nach Eingang der Sendung, bei
versteckten Mängeln innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware bei uns
erfolgen.
Liegen Sachmängel vor, so ist der Käufer gleichwohl zur Zahlung des Werklohnes/
Kaufpreises in voller Höhe verpflichtet. Er kann sich insoweit weder auf
Aufrechnung noch auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner
Wahl berechtigt, Wandelung oder Minderung zu verlangen. Soweit der Kaufsache
eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen
der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Dies
gilt nicht, soweit der Zweck der jeweiligen Zusicherung sich lediglich auf die
Vertragsmäßigkeit der zu Grunde liegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von
Mangelfolgeschäden erstreckt. Unter die Gewährleistung fallen nicht solche
Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge nicht sachgemäßer Behandlung
oder Lagerung oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, in typischer
Weise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften des Weiteren nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung
ausgeschlossen, insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen
des Produkthaftungs-Gesetzes bleiben davon unberührt. Es gilt ausschließlich
deutsches Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzhaftungs-Recht.
Die Anwendung eines anderen Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzhaftungs-
Recht als dem deutschen Recht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Beratung
Unsere anwendungstechnische Beratung entspricht unseren besten Kenntnissen
und Erfahrungen. Sie enthebt den Käufer nicht von der Sorgfaltspflicht, unsere
Empfehlungen für die Anwendung auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse durch
eigene Versuche nachzuprüfen. Hinsichtlich der anwendungstechnischen Beratung,
für die unsererseits kein besonderes Entgelt berechnet wird, haften wir nur
im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unsererseits einschließlich
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. Haftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §§ 5,6 und 7 vorgesehen ist
- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches -
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden
bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer
Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit
oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung
aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. Soweit
die Schadenersatzhaftung unsererseits ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wir behalten uns aber das Recht vor,
den Kunden an seinem Sitz oder Niederlassung zu verklagen.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen. Es wird
darauf hingewiesen, dass Liefergegenstände gegebenenfalls nach deutschem
Ausfuhrrecht genehmigungspflichtig sind bzw. Exportbeschränkungen der USA
oder des Atomwaffen-Sperrvertrags unterliegen. Beim Export bzw. Weiterverkauf
von Liefergegenständen sind diese Vorschriften zu beachten.
11. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder ein Teil derselben unwirksam sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht
berührt.

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